Wenn Sie eine Erste Hilfe am Kind-Fortbildung in Anspruch nehmen möchten, beachten Sie bitte nachfolgende Informationen:
Die Fortbildung "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder" richtet sich inhaltlich an pädagogisches Personal (Kita, Grundschule, Hort, Tagesmütter u. ä.) und muss alle 2 Jahre absolviert werden (DGUV Vorschrift 1).
Die Kostenübernahme erfolgt zumeist über die Unfallkasse Ihres Bundeslandes oder zuständige Berufsgenossenschaft. Setzen Sie sich dazu unbedingt mind. 2 Monate vor Kurstermin mit Ihrer jeweiligen Unfallkasse in Verbindung. Vielen Dank!
Selbstzahler entrichten den Betrag von 38,00 € in bar bitte am Kurstag vor Kursbeginn.
Die nächsten Schulungen bei uns finden Sie unter Termine oder fragen Sie einen individuellen Kurs bei Ihnen vor Ort hier an.
Bitte beachten Sie die Regelungen und Anfragefristen Ihrer jeweiligen Unfallkasse vor der Teilnahme an einem unserer Kurse.
Nützliche Dokumente: